AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  • 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

 

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Online-Marketing M&D GbR, vertreten durch Matteo Stribel und David Hartmann, Ob der Luthereiche 26, D-72622 Nürtingen (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen im Bereich Online Marketing, Mitarbeitergewinnung, Kundengewinnung, Content- und Designerstellung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

(3) Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

 

(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

 

  • 2 Vertragsschluss

 

(1) Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

 

(2) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

 

  • 3 Leistungen

 

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Auftragnehmer und Kunde. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer nicht die Erbringung eines Werks. Die Parteien sind sich insbesondere darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern o.ä.) schuldet.

 

(2) Die inhaltliche Abstimmung von Content bzw. Design (z.B. Texte, Bilder, Videos Grafiken, Printelemente, o.ä.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim Auftragnehmer. Diesem steht in Bezug auf die Inhalte eines mit dem Auftragnehmer eingegangenen Dienstleistungsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Der Auftragnehmer kann insbesondere – aufgrund seiner Erfahrung – nach billigem Ermessen über Art und Inhalt der Werbeschaltungen des Auftraggebers entscheiden. In Ermangelung einer Bestimmung des Auftraggebers bestimmt der Auftragnehmer das Budget der Werbekosten, die zusätzlich zur vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers in Bezug auf dessen Dienstleistungen anfallen. Die beim Werbeplattformbetreiber anfallenden Kosten hat der Auftraggeber zusätzlich und in der Regel unmittelbar an diesen zu entrichten.

 

(3) Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit Aktivitäten über den Account und im Namen des Auftraggebers (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht.

 

(4) Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Instagram oder TikTok können im Einzelfall Werbekampagnen des Auftragnehmers, die dieser für den Auftraggeber erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftraggebers temporär oder permanent sperren. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt insoweit unberührt.

 

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

 

 

  • 4 Vergütung

 

(1) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

 

(3) Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.

 

(4) Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

 

(5) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Er stellt insbesondere sicher, dass der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Auftragnehmer daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers grundsätzlich unberührt.

 

(6) Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

 

 

  • 5 Verzug

 

(1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassend erbracht wurden.

 

(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als einen Monat in Verzug ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

 

  • 6 Pflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht, Impressumspflicht o.ä.) verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

 

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverstößen nach Abs. 1 wie der Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

 

(3) Der Auftraggeber ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

 

 

  • 7 Vertragslaufzeit

 

(1) Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

 

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht zwei Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

  • 8 Haftung auf Schadensersatz

 

(1) Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

 

(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

 

(3) Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

(5) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen/zu entfernen oder Werbekonten zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise und die damit verbundenen Nachteile und Schäden für den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nicht. Ferner ist die Haftung des Auftragnehmers für Hackerangriffe und die damit verbundenen finanziellen Schäden ausgeschlossen, sofern er seine Zugänge nach dem Stand der Technik gesichert hat.

 

 

  • 9 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an den Auftragnehmer die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abzuschließen ist, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

 

 

  • 10 Abnahme

 

(1) Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

 

(2) Der Auftragnehmer kann vom Kunden nach Abschluss einer (Teil‑)Leistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

 

(3) Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Auftragnehmers gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber auf die Aufforderung des Auftragnehmers zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Verbleiben trotz Nachbesserung Mängel, so sind auf diese Mängel bezogene Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber nicht binnen 7 Tagen nach Mitteilung der erfolgten Nachbesserung die fortbestehende oder neue Mangelhaftigkeit rügt.

 

 

  • 11 Urheberrecht, Geistiges Eigentum

 

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

 

(2) Der Auftraggeber erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung der erstellten Kampagnen, Inhalte und Designs (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial). Jegliche Weitergabe der Lizenzen ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

 

(3) Sofern Inhalte und Designs durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und deren Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

 

(4) Jede Einräumung von Rechten an den Auftraggeber steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

 

(5) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

(6) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte und Content zum Zwecke der (Eigen-)Werbung ein, insbesondere, aber nicht abschließend auf der Website des Auftragnehmers („Testimonial-Nutzung“). Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der Auftragnehmer ist zur Nennung nicht verpflichtet.

 

 

  • 12 Schlussbestimmungen

 

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Nürtingen.

 

(2) Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

 

(3) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

 

 

 

 

Stand: Oktober 2023